Platzordnung

Liebe Gäste,
herzlich Willkommen in der Silberstadt® Freiberg. Wir begrüßen Sie auf dem Wohnmobilstellplatz „Am Johannisbad“ und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Im Interesse aller Platznutzer bitten wir Sie, sich rücksichtvoll zu verhalten, um sich und anderen den Aufenthalt auf diesem Platz angenehm zu gestalten.

Beachten Sie daher bitte folgende Platzordnung:

1) Mit dem endgültigen Abstellen des Fahrzeuges wird die Platzordnung anerkannt.

2) Für die Nutzung unseres Platzes ist eine Stellplatzgebühr in der ausgewiesenen Höhe fällig. Bei Anreise nach 16 Uhr und Abreise vor 11 Uhr gelten An- und Abreisetag als eine Übernachtung.

3) Die Nutzungsgebühren sind unverzüglich nach Ankunft und selbstständig unter Nutzung der bereitliegenden Anmeldekarten zu entrichten.

4) Der Wohnmobilplatz ist Wohnmobilisten und Caravangespannen vorbehalten.

5) Benutzung und Befahren des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt die StVO. Die Höchst­geschwindig­keit auf dem Platz beträgt 10 km/h.

6) Jegliche Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber sind ausgeschlossen.

7) Bitte parkieren Sie Ihre Fahrzeuge platzsparend entsprechend der Parkordnung.

8) Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Platzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Der Standplatz ist bei Abreise im ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

9) Abfälle jeglicher Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter auf dem Platz.

10) Offene Feuerstellen und Grillstellen sind nicht gestattet.

11) Das Aufstellen von Zelten und Vorzelten ist nicht gestattet.

12) Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde sind auf dem Platz an der Leine zu führen. Hundekot ist umgehend zu beseitigen.

13) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit ist auf dem Platz die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf oder Schaustellung untersagt.

14) Den Weisungen der Betreiber bzw. der Mitarbeiter muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge.

15) Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Stellplatz und im Interesse der anderen Stellplatzgäste erforderlich scheint.

16) Verstöße gegen die Platzordnung können mit Platzverweis geahndet werden.

17) Verstöße gegen die Punkte 2 und 3 dieser Platzordnung sowie bei offensichtlichen Falschangaben zur rechtswidrigen Erschleichung einer Leistung werden nach § 265a StGB unverzüglich zur Anzeige gebracht. Unabhängig davon wird ein pauschales Entgelt von 50 Euro fällig. Der Nutzer stimmt mit dem Befahren des Platzes einer hierauf gerichteten Halteranfrage bezüglich des Fahrzeuges zu.

Glück Auf!

Freiberg, im Mai 2021

Stellflächenplan